Willkommen bei Sprachstark

Ihre Praxis für Logopädie in Eschborn -
Sprachstark ist Ihr Partner

Ein erfahrenes Team aus zwei Logopädinnen und einer akademischen Sprachtherapeutin widmet sich der logopädischen Diagnostik, Beratung und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.

In unserer Praxis arbeiten wir daran, dass auch Sie sprachstark werden.

„Das Menschlichste, was wir haben,
ist doch die Sprache.“

Theodor Fontane

Unsere Praxis

Sprachstark, die Praxis für Logopädie, befindet sich direkt im Altstadtkern von Eschborn. Sie liegt nur wenige Gehminuten vom S-Bahnhof Eschborn, Cafés sowie von einigen Einkaufs­möglichkeiten entfernt. In unseren hellen und gemütlichen Praxisräumen, bestehend aus drei vollständig ausgestatteten Therapieräumen sowie einem Wartezimmer, arbeiten wir mitten im Zentrum von Eschborn – und das bereits im zehnten Jahr. Wir freuen uns, Sie in unseren Praxisräumen begrüßen zu dürfen. Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis nur eingeschränkt barrierefrei ist.

Über uns

Das Sprachstark-Team heißt Sie herzlich willkommen.

Für die optimale logopädische Betreuung in unserer Praxis arbeiten wir in unserem kompetenten, engagierten und harmonischen Team Seite an Seite.
Unser Anliegen ist die bestmögliche und individuelle Beratung, Diagnostik und Therapie.

Dazu nehmen wir regelmäßig an Fortbildungen teil und legen großen Wert auf interdisziplinären Austausch. So gewährleisten wir Therapien in hoher Qualität und Effektivität.

Jasmin Radermacher
geb. Schumak

Staatlich geprüfte Logopädin
IB medizinische Akademie für Logopädie, Freiburg

Praxisinhaberin – Praxisleitung
Mitglied: dbs e.V. 

Sarah Thiel
geb. Hoss

akademische Sprachtherapeutin B. Sc.
Hochschule Fresenius, Idstein

Deutsch als Fremdsprache M.A.
Philipps-Universität, Marburg

Svjetlana
Junghenn-Scheuer

Staatlich geprüfte Logopädin Hochschule Fresenius, Frankfurt
„Sprache ist der Schlüssel zur Wel t “

Wilhelm von Humboldt

Behandlungs­schwerpunkte

Stimmtherapie angelehnt an die Lax Vox Methode

Störungsbilder, die aktuell in unserer Praxis nicht  behandelt werden können:
Autismus-Spektrum-Störungen, Redeflussstörungen (Stottern und Poltern), Dysphagie

Sprachentwicklungsstörungen (Artikulation, Wortschatz und Grammatik)

Late Talker

VED 
(Verbale Entwicklungsdyspraxie)

MFS 
(myofunktionelle Dysfunktion; viszerales Schluckmuster)

AVWS
(auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung)

Dysphonie
(organische oder funktionelle Stimmstörungen)

Aphasie
(erworbene Störung der Sprache, z.B. Zustand nach einem Schlaganfall)

Dysarthrie
(erworbene Störung des Sprechens, z.B. Zustand nach einem Schlaganfall)

Störungsbilder, die aktuell in unserer Praxis nicht  behandelt werden können:
Autismus-Spektrum-Störungen,  Redeflussstörungen (Stottern und Poltern), Dysphagie

Informationen rund um die Therapie

Sie haben Fragen zum genauen Ablauf? Alle Antworten finden Sie hier: 

Terminvereinbarung

Sie haben ein logopädisches Anliegen oder eine Verordnung für Logopädie erhalten?

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich über unseren Anrufbeantworter und per E-Mail zu erreichen sind, da sonst der Therapieablauf gestört wird.

Neuanmeldungen senden uns bitte den ausgefüllten Anmeldebogen zu. Wir melden uns mit einem Termin zur Erstdiagnostik und weiteren Informationen.

Beratung, Diagnostik und Behandlung sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich. 

Kontakt

Sprachstark
Praxis für Logopädie
Jasmin Radermacher

Hauptstraße 31
65760 Eschborn

info@logopaedie-sprachstark.de

Ihr Weg zu uns

Unsere Praxis finden Sie über der Frankfurter Sparkasse.

Der Eingang befindet sich im Hinterhof, erreichbar über die Jahnstraße.

Öffentliche Parkplätze stehen Ihnen in der Hauptstraße und in der Jahnstraße zur Verfügung.

Bahnhof und Bushaltestellen sind fußläufig erreichbar. 

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Informationen rund um die Therapie

Eine Heilmittelverordnung / ein Rezept für eine logopädische Behandlung erhalten Sie von Ihrem Kinderarzt, Pädaudiologen, HNO-Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden, Allgemeinarzt, Neurologen oder Internisten.

Bitte machen Sie einen Termin bei Ihrem Arzt aus. Nach abgeschlossener Untersuchung entscheidet dieser über den Therapiebedarf und stellt Ihnen bei Bedarf ein Rezept aus.

Besorgen Sie das Rezept bitte erst nach Terminabsprache mit uns, da die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden muss.

Ausschließlich mit vorheriger Terminabsprache ist eine logopädische Behandlung möglich. Kommen Sie bitte nicht ohne Voranmeldung in unserer Praxis vorbei.

Schreiben Sie uns gerne Ihr Anliegen per E-Mail oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter - wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Senden Sie uns bitte das Anmeldeformular zu

Wir senden Ihnen schnellstmöglich weitere Informationen und wir bieten Ihnen einen Termin zur Erstdiagnostik an.

Oder rufen Sie uns an und hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Anliegen. Wir senden Ihnen unseren Anmeldebogen zu oder rufen Sie zurück.

Leider sind zurzeit alle Therapieplätze belegt. Gerne nehmen wir Sie auf unserer Warteliste auf und können Ihnen vorab zeitnah einen Diagnostiktermin anbieten. Diesen nutzen wir, um Ihnen je nach Störungsbild erste Übungen für die Wartezeit mitzugeben.

Senden Sie uns bitte das Anmeldeformular zu

Wir senden Ihnen schnellstmöglich Informationen zu unseren Preisen und zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.

Nach Einwilligung in unsere Preise bieten wir Ihnen einen Termin zur Erstdiagnostik an.

Oder rufen Sie uns an und hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Anliegen. Wir senden Ihnen unseren Anmeldebogen zu oder rufen Sie zurück.

Zu Beginn Ihrer Behandlung führen wir ein Anamnesegespräch mit Ihnen durch. Im Anschluss erfolgt eine ausführliche Diagnostik, um die Therapieinhalte festzulegen.

Eine Therapieeinheit nimmt in der Regel 45 Minuten in Anspruch. Die Therapiefrequenz kann individuell 1 bis 3x pro Woche betragen. Pro Rezept wird in der Regel eine Therapiemenge von 10 Einheiten verordnet.

Das häusliche Üben und die Motivation des Patienten sind wesentlicher Bestandteil der Therapie und bestimmen Ihren Therapieerfolg.

Bei Volljährigkeit gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungsregelung. Pro Verordnung ist ein Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten und eine Rezeptgebühr von 10 Euro fällig.

Sind Sie von der Zuzahlung befreit?

„Sobald Sie mit Ihren Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen. Beachten Sie, dass die Krankenkasse Sie nicht automatisch benachrichtigt, wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben. Daher ist es wichtig, die Zuzahlungen im Blick zu behalten und die Quittungen aufzubewahren. Die Zuzahlungsbefreiung gilt stets nur für ein Kalenderjahr und muss daher immer wieder neu beantragt werden.“

Bitte Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Näheres dazu finden Sie auch unter www.heilmittelrichtlinien.de