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Informationen rund um die Therapie

Eine Heilmittelverordnung / ein Rezept für eine logopädische Behandlung erhalten Sie von Ihrem Kinderarzt, Pädaudiologen, HNO-Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden, Allgemeinarzt, Neurologen oder Internisten.

Bitte machen Sie einen Termin bei Ihrem Arzt aus. Nach abgeschlossener Untersuchung entscheidet dieser über den Therapiebedarf und stellt Ihnen bei Bedarf ein Rezept aus.

Besorgen Sie das Rezept bitte erst nach Terminabsprache mit uns, da die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden muss.

Ausschließlich mit vorheriger Terminabsprache ist eine logopädische Behandlung möglich. Kommen Sie bitte nicht ohne Voranmeldung in unserer Praxis vorbei.

Schreiben Sie uns gerne Ihr Anliegen per E-Mail oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter - wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Senden Sie uns bitte das Anmeldeformular zu

Wir senden Ihnen schnellstmöglich weitere Informationen und wir bieten Ihnen einen Termin zur Erstdiagnostik an.

Oder rufen Sie uns an und hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Anliegen. Wir senden Ihnen unseren Anmeldebogen zu oder rufen Sie zurück.

Leider sind zurzeit alle Therapieplätze belegt. Gerne nehmen wir Sie auf unserer Warteliste auf und können Ihnen vorab zeitnah einen Diagnostiktermin anbieten. Diesen nutzen wir, um Ihnen je nach Störungsbild erste Übungen für die Wartezeit mitzugeben.

Senden Sie uns bitte das Anmeldeformular zu

Wir senden Ihnen schnellstmöglich Informationen zu unseren Preisen und zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.

Nach Einwilligung in unsere Preise bieten wir Ihnen einen Termin zur Erstdiagnostik an.

Oder rufen Sie uns an und hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Anliegen. Wir senden Ihnen unseren Anmeldebogen zu oder rufen Sie zurück.

Zu Beginn Ihrer Behandlung führen wir ein Anamnesegespräch mit Ihnen durch. Im Anschluss erfolgt eine ausführliche Diagnostik, um die Therapieinhalte festzulegen.

Eine Therapieeinheit nimmt in der Regel 45 Minuten in Anspruch. Die Therapiefrequenz kann individuell 1 bis 3x pro Woche betragen. Pro Rezept wird in der Regel eine Therapiemenge von 10 Einheiten verordnet.

Das häusliche Üben und die Motivation des Patienten sind wesentlicher Bestandteil der Therapie und bestimmen Ihren Therapieerfolg.

Bei Volljährigkeit gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungsregelung. Pro Verordnung ist ein Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten und eine Rezeptgebühr von 10 Euro fällig.

Sind Sie von der Zuzahlung befreit?

„Sobald Sie mit Ihren Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen. Beachten Sie, dass die Krankenkasse Sie nicht automatisch benachrichtigt, wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben. Daher ist es wichtig, die Zuzahlungen im Blick zu behalten und die Quittungen aufzubewahren. Die Zuzahlungsbefreiung gilt stets nur für ein Kalenderjahr und muss daher immer wieder neu beantragt werden.“

Bitte Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Näheres dazu finden Sie auch unter www.heilmittelrichtlinien.de